Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert Solarkollektoranlagen auf Bestandsgebäuden für verschiedene Anwendungsbereiche. Solarkollektoranlagen auf Neubauten sind grundsätzlich nicht förderfähig.
Gefördert werden:
- Privatpersonen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und gemeinnützige Organisationen (z. B. eingetragene Vereine)
- Kleine oder mittlere Unternehmen (KMU), KMU, an denen mehrheitlich Kommunen beteiligt sind, freiberuflich Tätige, Land- und Forstwirtschaft, Gartenbau
Ausgewählte Maßnahmen, die über das BAFA gefördert werden. (ab 15. August 2012) | |
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I. Solarkollektoranlagen (thermisch) | Förderbetrag |
bis 40 m2 Bruttokollektorfläche | 1.500 Euro bis 3.600 Euro |
zwischen 20 bis 100 m2 Bruttokollektorfläche in Mehrfamilienhäusern und großen Nichtwohngebäuden (auch im Neubau) | 3.600 Euro bis 18.000 Euro |
bis 1.000 m2 zur Erzeugung von Prozesswärme | bis zu 50 % der Nettoinvestitionskosten |
II. Biomasseanlagen | Förderbetrag |
Pelletöfen mit Wassertasche | 1.400 Euro bis 3.600 Euro |
Pelletkessel | 2.400 Euro bis 3.600 Euro |
Pelletkessel mit Pufferspeicher (mind. 30 l / kW) | 2.900 Euro bis 3.600 Euro |
Hackschnitzelkessel mit Pufferspeicher | 1.400 Euro |
Scheitholzvergaserkessel mit Pufferspeicher |
1.400 Euro |
III. Wärmepumpen | Förderbetrag |
Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen | 2.800 Euro bis 11.800 Euro |
Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen mit Pufferspeicher | 3.300 Euro bis 12.300 Euro |
Luft/Wasser-Wärmepumpen | 1.300 Euro bzw. 1.600 Euro |
Luft/Wasser-Wärmepumpen mit Pufferspeicher | 1.800 Euro bzw. 2.100 Euro |
- Bonusförderungen
- Innovationsförderung
Besonders innovative oder effiziente Anwendungen von Solarkollektoranlagen können zusätzlich zur oben genannten Basisförderung mit den folgenden Bonusförderungen bezuschusst werden.
Kesseltauschbonus
Die Errichtung einer Solarkollektoranlage zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung wird zusätzlich mit einem Bonus gefördert, sofern gleichzeitig der bisher betriebene Heizkessel ohne Brennwerttechnik durch einen neuen Brennwertkessel nach Energieeinsparverordnung mit Brennstoff Öl oder Gas ersetzt wird. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik "Bonusförderung".
Regenerativer Kombinationsbonus
Zusätzlich zu der Basisförderung für eine Solarkollektoranlage kann ein Bonus gewährt werden, sofern gleichzeitig eine förderfähige Biomasseanlage oder eine förderfähige Wärmepumpenanlage errichtet wird.
Effizienzbonus
Die Errichtung einer Solarkollektoranlage zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung in einem besonders effizient gedämmten Gebäude kann zusätzlich mit dem Effizienzbonus gefördert werden.
Bonus für besonders effiziente Solarkollektorpumpen
Wird gleichzeitig mit der Errichtung einer förderfähigen Solarkollektoranlage eine besonders effiziente Solarkollektorpumpe eingebaut, so kann pro Pumpe ein Bonus gewährt werden.